Informationen zur Wahlkarte für die Nationalratswahl am 29. September 2024

Wer bei der Nationalratswahl 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert ist, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, kann mit Begründung eine Wahlkarte beantragen und damit wählen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise  Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind).

Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.

 

Die Beantragung ist auf folgende Arten möglich:

  • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024
  • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr 
  • Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, kann eine schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12.00 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht muss auf die bevollmächtigte Person lauten.

Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist grundsätzlich ab Ausschreibung der Wahl möglich. Telefonisch kann die Wahlkarte keinesfalls beantragt werden.

 

Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis, z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder

  • durch Angabe der Reisepassnummer oder
  • durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde

möglich.

Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z.B. mit ID Austria) online beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt. (www.meinewahlkarte.at)

 

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