Sicherheitstipp: Rettungsgasse

Aktueller Sicherheitstipp: Rettungsgasse

Seit über zwölf Jahren gilt die Verpflichtung, bei drohendem Stau eine Rettungsgasse zu bilden, um Einsatzfahrzeugen möglichst ungehinderte Durchfahrt zu ermöglichen. Ganz unabhängig davon, ob der Stau durch einen Unfall oder ein anderes Ereignis zustande kommt, müssen Autofahrer*innen eine Rettungsgasse immer dann bilden, wenn sich ein Stau im Entstehen ist – nicht erst dann, wenn sich ein Einsatzfahrzeug nähert! So können Blaulichtorganisationen bei der Fahrt zu ihrem Einsatzort wichtige Zeit sparen, die unter Umständen über Leben und Tod entscheiden kann. Wer sich nicht in die Rettungsgasse einordnet oder diese sogar befährt, riskiert also das Leben von Mitmenschen.

Wie aber funktioniert die Rettungsgasse richtig?
Zweispurige Autobahnen/Schnellstraßen
Fahrer*innen der rechten Spur fahren so weit wie möglich an den rechten Fahrbahnrand. Wenn erforderlich, kann der Pannenstreifen mitbenutzt werden. Wenn sich die Autobahn teilt, ist bei der Bildung der Rettungsgasse darauf zu achten, dass ein Einsatzfahrzeug ungehinderte Fahrt in jede Richtung hat. Für die Missachtung der Rettungsgasse werden Strafen von bis zu 2.180 Euro fällig! Es ist  übrigens auch strafbar, einem Blaulichtfahrzeug nachzufahren, das die Rettungsgasse befährt.
Drei- oder mehrspurige Autobahnen/Schnellstraßen
Fahrer*innen der äußersten linken Spur fahren so weit wie möglich nach links, alle anderen so weit wie möglich nach rechts. Wenn erforderlich, kann der Pannenstreifen mitbenutzt werden.

ACHTUNG – in anderen Ländern gelten andere Bestimmungen zur Rettungsgasse! Weitere Informationen zur Rettungsgasse finden Sie unter anderem auf www.asfinag.at und den Homepages der Autofahrerclubs.

Eisenstadt, im Mäz2024
Bevölkerungsschutz Burgenland
Katastrophen- und Zivilschutzverband
7000 Eisenstadt, Hartlsteig 2
Tel.: 02682/63620
E-mail: office@bzsv.at

 

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